Wie alles begann...

Nachdem wir in den letzten Monaten die Details unseres Bauvorhabens anhand des Typenhauses von Heinz von Heiden und unserer Grundstücks- und Lagepläne hinreichend geplant haben, konnten wir am 26. Januar 2010 bei dem für uns zuständigen Vertriebspartner den Hausbauvertrag unterschreiben. Nun kann es also losgehen. Mit noch etwas gemischten Gefühlen sehen wir dem großen Abenteuer Hausbau entgegen.

Montag, 26. April 2010

Geologe

Seit wir unsere Genehmigung für die Erdsondenbohrungen bekommen haben ist es amtlich: Die Bohrtätigkeiten müssen von einem "mit der regionalen Geologie vertrauten Geologen überwacht werden". Die Firma für die Erdwärmebohrungen, Erdwärme Nord (EWN), hat auch gleich ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Nun müssen wir den Geologen nur noch über einen entsprechenden Zusatzvertrag bei HvH beauftragen. Das wären dann die ersten, nicht kalkulierten Kosten in unserer Aufstellung. Aber an den Vorgaben des Landratsamtes kommt man halt nicht vorbei.

Die Bestätigung über den Eingang unserer Bauanzeige ist mittlerweile auch bei uns eingegangen - mit Rechnung. Hier kostet schon allein der Eingang der Dokumente Geld... Und auch die Benachrichtigung der Angrenzer (zukünftige Nachbarn) kostet eine gesonderte Gebühr.

In einem Gespräch mit Herrn L. vom Bürgermeisteramt in H. haben wir den Punkt Geländeaufschüttung mal angesprochen. Da die Gemeinde ja plant auf dem angrenzenden Grundstück ein Seniorenheim zu bauen würde es ggf. Sinn machen, die Grenzgestaltung miteinander abzusprechen.


Dienstag, 20. April 2010

Gemeinderatssitzung - Wir sind befreit!


Na ganz so entspannt wie auf dem obigen Bild ging es bei der heutigen Gemeinderatssitzung in H. nun doch nicht zu. Und zugegeben fehlt dem Meeting oben der weibliche Anteil, der in unserem zukünftigen Gemeinderat hinreichend vertreten ist. Auf der Agenda der Gemeinderatssitzung stand auch unser Bauvorhaben, genauer gesagt unsere Befreiungsanträge.

Sichtlich heiter und erfreut zeigte sich der Bürgermeister, Herr Sch., darüber, dass in Anbetracht der sonst üblichen Anträge für "Kleinkram" heute wieder einmal ein kompletter Neubau auf der Tagesordnung stand. Zu entscheiden hatten die Ratsmitglieder dann in unserem Fall gleich über ein ganzes Paket von Befreiungen, also Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Dachfarbe
  • Traufhöhe am Zwerchgiebel
  • Abweichung vom Pflanzgebot für einen Baum
  • Leichte Überschreitung des nördlichen Baufensters durch die Dachabschleppung über der Eingangstür
Da es aber für alle Punkte bereits befreite Beispiele aus dem Geltungsbereich unseres Bebauungsplanes gibt, wurde in allen Fällen dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprochen. D.h. wir wurden befreit, ohne zu wissen, dass wir zuvor unfrei waren.

Samstag, 17. April 2010

Bohrgenehmigung und GaLa-Bauer

Nach nur zwei Wochen Bearbeitungszeit bekamen wir heute Post vom Landratsamt. Im Umschlag unsere Bohrgenehmigung, die entsprechend dem Antrag erteilt wurde.

Die Rechnung lag natürlich auch gleich bei. Zweihundertfünfzig Euro kostet die Prüfung und Genehmigung. Das ist zwar noch überschaubar, aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn die Bohrtätigkeiten sind durch einen ortskundigen Geologen zu überwachen, so die Genehmigungsvoraussetzungen. Was der nun wieder kostet, wissen wir derzeit noch nicht. Da müssen wir in der nächsten Woche erst einmal unsere Fühler ausstrecken.


Um 14:00 Uhr haben wir uns auf dem Grundstück mit dem GaLa-Bauer unserer Wahl getroffen und die anstehenden Punkte mit ihm durchgesprochen. Er übernimmt jetzt mal die Grobplanung, damit wir eine genauere Vorstellung der Möglichkeiten, Aufwände und der resultierenden Kosten bekommen. Grundsätzlich sind folgende Punkte zu erledigen:
  • Geländeausgleich bzw. -auffüllung
  • Böschungsmauer setzten
  • Zauneinfassung
  • Vorhof pflastern
  • Terrasse und Wege
  • Spritzschutz (Traufstreifen)
  • Pflanzung gemäß Pflanzgebot (Bebauungsplan)
  • Sonstige Bepflanzung
Dann warten wir mal ab, was der GaLa-Bauer uns ausrechnet...

Freitag, 16. April 2010

Energieeffizienz - Sind wir schon Passiv

Zusammen mit unseren Statikunterlagen ist auch unser vorläufiger Energieausweis eingetrudelt. Wenn sich die darin enthaltenen Daten tatsächlich nachher bestätigen, dann sind wir schwer beeindruckt.

Geplant und gefördert wird unser Bauvorhaben ja als KfW-70 Haus (nach EnEV2009). D.h. der Primärenergiebedarf darf den Wert von maximal 70 % des Referenzwertes/Referenzhauses
nicht überschreiten. Laut Energieausweis beträgt der Primärenergiebedarf unseres Hauses lediglich 35 kWh pro m2 und Jahr. Das liegt deutlich unter dem zulässigen Grenzwert.

Noch besser sieht es beim Endenergiebedarf aus. Der beträgt nämlich nur 13,5 kWh pro m2 und Jahr. Damit unterschreiten wir sogar den maximal zulässigen Grenzwert für Passivhäuser von 15 kWh pro m2 und Jahr. Damit hätten wir also - Stand heute - sogar ein Passivhaus!

(ursprünglicher Text auf Basis von Rolands Kommentar korrigiert)

Hut ab vor dem Bauamt

Gestern Morgen um 7:15 Uhr erhielt ich einen überraschenden Anruf von Herrn L. dem Hauptamtsleiter im Bauamt unserer Gemeinde. Noch vor seiner am Donnerstag und Freitag stattfindenden Weiterbildung ist Herr L. gestern Morgen um kurz vor 6:00 Uhr ins Büro gegangen und hat in eineinhalb Stunden unseren Bauantrag bearbeitet. Er hat es auch geschafft, unsere Befreiungsanträge noch auf die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag zu setzten und den offiziellen Vermerk noch in das Gemeindeblatt zu bekommen. Bei so viel Engagement bleibt uns nur ein anerkennendes

"Chapeau, Herr L.!"

Unsere HvH-Bauplanerin Frau S. hat such heute auch per Mail gemeldet und konnte einige unserer Fragen zum Bauantrag bzw. den von uns bemerkten Abweichungen erklären. Trotzdem ist bei ein paar Kleinigkeiten noch etwas nachzubessern. Vor allem aber bei der EFH, die noch um ein paar Zentimeter angehoben werden muss.

In Sachen Bohrgenehmigung sieht es auch ganz gut aus. Eine Rückfrage beim zuständigen Landratsamt durch unseren HvH-Vertriebsparnter Herrn H. hat ergeben, dass wir mit einem positiven Bescheid rechnen können. Nur die Frage, ob die Bohrtätigkeiten von einem Geologen überwacht werden müssen ist derzeit noch offen.

Morgen Nachmittag haben wir einen Ersttermin mit dem GaLa-Bauer auf dem Grundstück, damit wir schon mal mit der Grobplanung anfangen können. Denn spätestens wenn der Tiefbauer anrückt müssen wir wissen, wie viel Erdaushub für die Geländeangleichung auf dem Grundstück (oder dem des Nachbarn) verbleiben muss. Natürlich müssen wir auch wissen, was uns hier finanziell erwartet.

...

Ach ja! Heute sind auch unsere Statiknachweise gekommen. Zwei mal 4 cm voller Tabellen, Formeln und Berechnungen. Mal sehen, wann ich das alles nachrechne ;-))

Mittwoch, 14. April 2010

Der Baunatrag

Nachdem in der letzten Woche bereits die Nachricht kam, dass der Antrag für unsere Erdwärmebohrungen beim Landratsamt eingereicht wurde, kamen nun gestern, pünktlich nach 4 Wochen, die fertigen Bauantragsunterlagen.

Die haben wir dann auch gleich durchgesehen und tatsächlich noch ein paar Ungereimtheiten, um nicht zu sagen Fehler, festgestellt. Bei den Grundrissen gab es kleine Änderungen, die zwar störend sind und noch korrigiert werden müssen, doch sind diese nicht antragsrelevant. Gravierend ist, dass die FFH nicht stimmt. Diese liegt noch unter dem Niveau der Straße vor dem Haus, so dass sich ein Gefälle zum Haus hin ergibt. Das sollte natürlich gerade anders herum sein. Drei Prozent sind da üblich und waren auch geplant. Auch von den Vorgaben des Bebauungsplanes bedingt keine diese "Absenkung". Also ist noch ein wenig Nacharbeit angesagt.

Trotzdem haben wir heute den Antrag mit dem Vorbehalt, dass sich die FFH noch ändert, heute eingereicht. Insbesondere, da die Befreiungsanträge in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen werden müssen war hier Dringlichkeit angesagt. Laut Aussage des Amtsleiters waren wir heute schon zu spät dran, aber will versuchen, das Unmögliche möglich zu machen.

Im Antrag für die Erdsondenbohrung ist auch noch ein Fehler drin. Der Berabeiter hat angegeben, dass das Bauvorhaben innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt. Das ist natürlich nicht der Fall. Diesen Fehler und die grundsätzliche Erfordernis eines Geologen zur Begleitung der Bohrarbeiten klärt aber der immer noch über die Maßen bemühte Vetriebspartner Herr H..

Nun warten wir mal ab, was morgen die Rückmeldung vom Bauamt verlauten lässt.