Wie alles begann...

Nachdem wir in den letzten Monaten die Details unseres Bauvorhabens anhand des Typenhauses von Heinz von Heiden und unserer Grundstücks- und Lagepläne hinreichend geplant haben, konnten wir am 26. Januar 2010 bei dem für uns zuständigen Vertriebspartner den Hausbauvertrag unterschreiben. Nun kann es also losgehen. Mit noch etwas gemischten Gefühlen sehen wir dem großen Abenteuer Hausbau entgegen.

Freitag, 16. April 2010

Energieeffizienz - Sind wir schon Passiv

Zusammen mit unseren Statikunterlagen ist auch unser vorläufiger Energieausweis eingetrudelt. Wenn sich die darin enthaltenen Daten tatsächlich nachher bestätigen, dann sind wir schwer beeindruckt.

Geplant und gefördert wird unser Bauvorhaben ja als KfW-70 Haus (nach EnEV2009). D.h. der Primärenergiebedarf darf den Wert von maximal 70 % des Referenzwertes/Referenzhauses
nicht überschreiten. Laut Energieausweis beträgt der Primärenergiebedarf unseres Hauses lediglich 35 kWh pro m2 und Jahr. Das liegt deutlich unter dem zulässigen Grenzwert.

Noch besser sieht es beim Endenergiebedarf aus. Der beträgt nämlich nur 13,5 kWh pro m2 und Jahr. Damit unterschreiten wir sogar den maximal zulässigen Grenzwert für Passivhäuser von 15 kWh pro m2 und Jahr. Damit hätten wir also - Stand heute - sogar ein Passivhaus!

(ursprünglicher Text auf Basis von Rolands Kommentar korrigiert)

2 Kommentare:

  1. Hallo,

    ich glaube ihr unterliegt da einem Irrtum: KfW 70 bedeutet 70% des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses nach EnEV 2009 (nicht etwa 70 KWh/(m^2*a) ). Ansonsten wünschen wir Euch viel Erfolg mit Eurem Projekt. Wir planen auch gerade eine HvH-Hause, haben aber noch nicht unterschrieben.

    Gruß

    Ronald & Sandra (aus Berlin)

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  2. Hallo Ronald!

    Danke für deinen Kommentar! Streng genommen hast du natürlich Recht. Die Grenze der Nachvollziehbarkeit der offiziellen Definition liegt aber im Begriff des Referenzhauses. Denn dies ist ein rein theoretisches, rechnerisches Modell, das individuell für jedes Haus neu erstellt wird. Einen allgemein gültigen Primärenergiebedarf gibt es also als Zahlenwert gar nicht. Die Einstufung des KfW-Standards in Bezug auf das virtuelle Referenzgebäude obliegt allein der KfW bzw. dem Gutachter (Spezialsoftware) und ist auch unserem vorläufigen Energieausweis nicht zu entnehmen.

    Abgeleitet werden die heutigen Werte nach EnEV2009 (55, 70, 85, usw.) unseres Wissens aber von der EnEV2007 und diese wiederum von der Vorgängerin, der EnEV2002.

    100% Primärenergiebedarf nach EnEV2007 waren wohl 85kWh/qm a. Ein KfW70-Haus hatte damit bis September 2009 einen Primärenergiebedarf von 0,7*85kWh/qm a, also 60kWh/qm a.

    Da sich die EnEv2009 in ihren Werten prozentual auf die EnEV2007 bezieht würde das heißen, dass der Primärenergiebedarf eines KfW70-Hauses nach aktueller EnEV maximal 0,7*60kWh/qm a, also 42 kWh/qm a betragen dürfte.

    Nach dieser Herleitung hätten wir dann mit einem Primärenergiebedarf von 35 kWh/qm a 58% des Referenzwertes erreicht, also die zulässigen Grenzwerte eines KfW-55-Hauses nach EnEV2009 knapp nicht, die eines KfW-70-Hauses nach EnEV2009 jedoch über-erfüllt.

    Zu betrachten bei der Definition nach KfW ist aber auch der maximal zulässige Transmissionswärmeverlust (HT'). Dieser ist bei der bisherigen Betrachtung vollkommen vernachlässigt worden.

    Einen interessanten Blog zu diesem Thema findet ihr hier:

    http://bau-blox.blogspot.com/2010/03/kfw-55.html

    Den Text der "Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverprdnung - Vom 29. April 2009" findet ihr hier:

    http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/index.htm

    Wir haben aber den Post mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

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