Der Ansprechpartner Herr B. war dabei mehr als entspannt. Die Gemeinde hält es so, dass ab Grundstücksgrenze alles in der Hand des Eigentümers liegt. Mit einem MSH haben sie gar kein Problem. Wichtig sei nur, dass die Installation von einem fachkundigen Installateur vorgenommen wird. Aber auch die Wahl des Installateurs bleibt einzig und alleine Sache des Bauherrn. Lediglich die Installation des Wasserzählers/Anschlusses im Haus wird dann von dem Installateur ausgeführt, den die Gemeinde in ihrem Namen beauftragt.
Gleiches gilt für den Bauwasseranschluss. Auch der liegt, bis auf den Zähler, in der Hand des Bauherrn. Herr B. riet auch dazu, die Verrechnung des Bauwassers über einen Zähler zu machen und nicht per Pauschale. Die Pauschale werden u.a. nach dem geplanten umbauten Raum berechnet. "Da heute nicht mehr 'so viel' Wasser auf der Baustelle benötigt wird, ist die Abrechnung per Pauschale in den meisten Fällen teurer als nach Verbrauch." so Herr B..
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