Wie alles begann...

Nachdem wir in den letzten Monaten die Details unseres Bauvorhabens anhand des Typenhauses von Heinz von Heiden und unserer Grundstücks- und Lagepläne hinreichend geplant haben, konnten wir am 26. Januar 2010 bei dem für uns zuständigen Vertriebspartner den Hausbauvertrag unterschreiben. Nun kann es also losgehen. Mit noch etwas gemischten Gefühlen sehen wir dem großen Abenteuer Hausbau entgegen.

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Freitag, 5. Oktober 2012

Finanzierung einer PV-Anlage

An dieser Stelle noch ein paar Sätze für diejenigen, die die Investitionssumme nicht mal eben so auf dem Konto liegen haben und über eine entsprechende Finanzierung der PV-Anlage nachdenken:

Die KfW-Förderbank fördert in ihren Programmen 270, 274 die Finanzierung von „Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B. aus Sonne, Biomasse, Wasser, Wind, Erdwärme.“ Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredites und bezieht sich „nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Kosten für den Aufbau oder für Erweiterungen.“ Und zwar bis zu 100% der Netto-Investitionssumme. Nicht gefördert wird der Mehrwertsteueranteil, da dieser über die Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt erstattet wird.

Ausführliche Informationen auf den Seiten der KfW - HIER klicken!

Der „Förderkredit“ kann nicht direkt von der KfW in Anspruch genommen werden, sondern es bedarf dazu einer vermittelnden (durchleitenden) Bank. Dies kann auch die Hausbank sein, muss aber nicht. Wichtig zu wissen ist, dass

a) die durchleitenden Bank relativ viel Aufwand mit der Kreditabwicklung hat
b) die Provision der Bank relativ gering ist (verhältnismäßig geringer Kreditrahmen)
c) die Provision der Bank umso höher ist, je höher die Kreditzinsen sind
d) die Kreditzinsen sich am Bonitätsranking des Kreditnehmers orientieren und dieses von der Bank festgelegt wird
e) Filialbanken (z.B. örtl. Hausbank) sich i.d.R. durch umfangreiche Sicherheiten, z.B. Eintrag ins Grundbuch, Hinterlegung des Kfz-Briefs o.ä., abzusichern versuchen.

Daraus ist zu ersehen, dass Hausbanken im Regelfall kein ureigenstes Interesse daran haben, die Kreditkonditionen für den Kunden vorteilhaft zu gestalten. Wer aber schon jahrelang Kunde bei seiner Hausbank ist und ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Bankberater hat, der sollte nicht davon absehen, sich ein Angebot von seiner Hausbank einzuholen.

Zum Glück gibt es unseren Recherchen zufolge aber mittlerweile Direktbanken, die sich auf die KfW-geförderte Finanzierung von Photovoltaikanlagen spezialisiert haben. Diese bieten im Internet ihre Dienste auf unbürokratischem Wege an. Hier kann man in der Regel sehr gute Finanzierungskonditionen und schnelle Kreditzusagen erhalten. Ein Beispiel für eine solche Bank, die sich auf „Photovoltaikkredite“ spezialisiert hat ist die SWK-Bank, siehe HIER.




Dienstag, 2. März 2010

KfW-Verwirrung II.

Gestern erhielten wir den erwarteten Anruf unseres Sachbearbeiters von der finanzierenden Bank. Der hat sich wie versprochen noch einmal mit der KfW-Abteilung der Bank und der KfW selbst unterhalten und in Folge der Auskünfte nachgeforscht, wie die zeitlichen Verschiebungen zustande kamen.

Fakt scheint zu sein, dass unser Darlehensantrag, obwohl bereits Mitte Dezember zugestellt, erst am 04. Januar in der zuständigen Fachabteilung der Bank angekommen ist. Nun gut, es gab ja auch noch die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel, aber hier wurde wohl leider trotzdem nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit gearbeitet. Vielleicht war der eine oder andere schon im "Adventskoma".

Die Fachabteilung hat dann den KfW-Anteil des Antrages sogleich an die KfW weitergeleitet. Nun gab es auch noch den 6. Januar und der 7. und 8. Januar könnten, bei großzügiger Auslegung, noch als Brückentage angesehen werden. Das führte dann dazu, dass die zuständige Stelle bei der KfW den Antragseingang erst am 13. Januar verbuchen konnte.

Fazit: Der Eingang erfolgte erst nach dem 01.01.2010. Und wie das bei solchen Stichtagsregelungen, insbesondere bei gesetzlichen Regelungen etc., ist, besteht keine Möglichkeit der Kulanz. Also erfolgt die Einstufung unseres Bauvorhabens nunmehr nach EnEV2009 als KfW-70. So müssen wir nun noch die entsprechende KfW-Bestätigung unseres Sachverständigen nachreichen, also eine Extra-Runde drehen.

An der Bewilligung des Darlehens und der vereinbarten Zinssätze ändert dies allerdings nichts - zum Glück!

Freitag, 26. Februar 2010

KfW-Verwirrung

Nach Durchsicht unserer KfW-Darlehensunterlagen ist uns aufgefallen, dass unser Bauvorhaben nunmehr als KfW-70 nach EnEV2009 eingestuft wurde. Mit der Begründung, dass "Anträge, die nach 01.01.2010 eingehen nicht mehr nach EnEV 2007 bearbeitet werden können". Entsprechend ist auch eine neue Bestätigung (Sachverständigen-Nachweis) über die Eignung des Bauvorhabens nach EnEV2009 beizubringen.

Das ist deshalb ziemlich verwirrend, weil wir unseren Darlehensantrag mit der Einstufung als KfW-55 nach EnEV2007 (mit entspr. Bestätigung) bereits im Dezember 2009 eingereicht hatten. Und in der Übergangszeit vom 01. Oktober bis 31.12.2009 bestand die Möglichkeit, einen Antrag wahlweise nach der neuen EnEV (gültig seit 1. Oktober '09) oder der alten zu stellen, was wir ja auch gemacht haben.

Nach telefonischer Rücksprache mit unserer finanzierenden Bank hat sich der Sachbearbeiter mit der KfW beraten und es kam heraus, dass unser Antrag (KfW-Anteil) bei der KfW erst am 13. Januar 2010 eingegangen ist und deshalb nicht mehr nach EnEV2007 bearbeitet werden kann/darf. Da hat wohl die finanzierende Bank mit der Weiterleitung des Antrages ziemlich geschlafen/geschludert. Auf meine Rückfrage, wie wir das Thema jetzt lösen, da wir ja die Nicht-Einhaltung des Termins nicht zu verantworten haben, blieb der Sachbearbeiter erst einmal wortlos. Er versprach dann aber, sich noch einmal mit der KfW auszutauschen und uns Anfang der nächsten Woche Bescheid zu geben, was wir jetzt machen...

Na dann warten wir mal ab, was daraus wird!

Mittwoch, 24. Februar 2010

KfW-Finanzierung

Nach zweieinhalb Monaten war es heute endlich so weit: Die Finanzierungszusage unserer Bank für den KfW-Anteil (Ennergieeffizient Bauen) unseres Darlehens lag im Briefkasten.



Während der Anteil, der von der Bank selbst finanziert wird, innerhalb von 3 Wochen zugesagt wurde, hat der Rest dann doch einige Zeit gebraucht. Grund war, dass die KfW die
Bearbeitung der vorliegenden Anträge wegen der offenen Haushaltssituation im Bundeshaushalt erst auf Eis gelegt hatte. Vor drei Wochen kam dann die Freigabe im Bundeshaushalt für die KfW-Förderungen und siehe da, unser Antrag ist durchgegangen und wir bekommen das verbilligte KfW-Darlehen.

Sorgen gemacht hatten wir uns aber trotzdem nicht, denn unsere Bank hatte uns zuvor eine Zusage für die (Zwischen-)Finanzierung des KfW-Anteils zukommen lassen, für den Fall, dass sich die Zusage der KfW zu lange hinausgezögert hätte, oder evtl. sogar ausgeblieben wäre.

Nun müssen wir nur noch unterschreiben und alles ist gut ;-)