Heute schlugen wir dann den Ordner auf und obenauf lag eine Kopie der Pläne und Grundrisse mit dem Vermerk von Fr. S., diese gleich an den Vermesser weiter zu leiten...
Uuuuuups!!! Drei Tage verbummelt!
Also ging es los: Dokumente unterschreiben, einscannen, in den Umschlag stecken und ab zum Briefkasten; um ein wenig Zeit zu gewinnen alles vorab per Email an unseren Vermesser.
Heute Vormittag haben wir noch bei unserem HvH-Vertriebspartner Herrn H. angerufen. Mit ihm wollten wir die noch offen Punkte "Schmutzwasserleitungen" und "Bergbauliche Stellungnahme" diskutieren, die bei der Baudurchsprache hochgekommen waren. Herr H. war wieder einmal schneller und bemühter als wir, denn er war bereits auf dem Bauamt, um dort persönlich die fehlenden Unterschriften für uns einzutreiben. Als er dann 20 Minuten später anrief um zu melden, dass alles erledigt sei, sprachen wir auch noch einmal über das Thema "Prüfstatiker". Dazu folgender Hintergrund:
Unser Baugebiet liegt in der Erdbebenzone 2. Nach Meinung unserer Bauplanerin Frau S. ist es daher in Baden-Württemberg unbedingt erforderlich, einen Prüfstatiker mit der Überprüfung der Berechnungen von HvH zu beauftragen. Das hat uns bei der Baudurchsprache deshalb ein wenig irritiert, da in unsere Grobplanung mit Herrn H. dieser Posten explizit als "entfällt" gekennzeichnet war. Also herrschte bei und hierzu erst einmal Verunsicherung. Insbesondere, da der Prüfstatiker seine Dienste natürlich nicht umsonst anbietet.
Herr H. meinte heute, dass dies aber nicht so sei. Ein Prüfstatiker wäre nach Landesbauordnung nur in ganz besonderen Fällen/Gegenden erforderlich, allerdings nicht bei uns.
In Folge unseres Telefonates hat Herr H. dann auch zugleich Rücksprache mit dem Kreisbaumeister beim Landratsamt gehalten. Nun können wir Entwarnung geben. Ein Prüfstatiker ist nur in ausgewählten Städten und Gemeinden erforderlich. Unser neuer Wohnort gehört nicht zu den besonders gefährdeten Orten und wir können daher auf einen Prüfstatiker verzichten.
Fazit: Vielen Dank Herr H.!
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